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   OVG Niedersachsen, 24.01.2003 - 14 PS 1/02   

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https://dejure.org/2003,15195
OVG Niedersachsen, 24.01.2003 - 14 PS 1/02 (https://dejure.org/2003,15195)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.01.2003 - 14 PS 1/02 (https://dejure.org/2003,15195)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - 14 PS 1/02 (https://dejure.org/2003,15195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verweigerte Aktenvorlage wegen schutzwürdiger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Möglichkeit der Verweigerung einer Aktenvorlage; Wahrung der Betriebsgeheimnisse und Geschäftsgeheimnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Verweigerung einer Aktenvorlage; Wahrung der Betriebsgeheimnisse und Geschäftsgeheimnisse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1889 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 629
  • DÖV 2003, 867
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02

    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2003 - 14 PS 1/02
    Die nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO zu treffende Entscheidung betrifft nämlich ausschließlich die Frage, ob die Verweigerung der Vorlage von Urkunden oder Akten durch die zuständige oberste Aufsichtsbehörde rechtmäßig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.7.2002 - 2 AV 1.02 -), nicht aber die Frage, ob einem Beteiligten nach § 100 Abs. 1 VwGO Einsicht in die dem Verwaltungsgericht von einer Behörde bereits vorgelegten Unterlagen zu gewähren ist.

    Die Kostenentscheidung für das Zwischenverfahren (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 29.7.2002 - 2 AV 1.02 -) folgt aus §§ 155 Abs. 1 Satz 1, 162 Abs. 3 VwGO.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1999 - 13 B 1812/99

    Rechtsmittel gegen die einstweilige Anordnung einer Entscheidung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2003 - 14 PS 1/02
    Zu den Vorgängen, die ihrem Wesen nach geheim zu halten sind, gehören u. a. schutzwürdige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (OVG Münster, Beschl. v. 25.11.1999 - 13 B 1812/99 - NVwZ 2000 S. 449; Kopp/Schenke, VwGO, Komm., 13. Aufl., § 99 Rn. 11; Redeker/von Oertzen, VwGO, Komm., 13. Aufl., § 99 Rn. 5 und 7; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Komm., § 99 Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2019 - 14 PS 4/19

    Betriebsgeheimnis; Dateigröße; Dateiname; Datenblatt; Geschwindigkeitsmessgerät;

    Ein solches Interesse besteht, wenn die Offenlegung der Informationen geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (BVerwG, Beschl. v. 27.4.2016 - 20 F 13.15 -, juris Rn. 20; vgl. Senatsbeschl. v. 24.1.2003 - 14 PS 1/02 -, NVwZ 2003, 629; v. 8.5.2017 - 14 PS 1/17 -, NVwZ-RR 2017, 697, juris Rn. 30).
  • VG Frankfurt/Main, 28.01.2009 - 7 K 4037/07

    Kein Informationszugang bei Finanzaufsicht infolge Verschwiegenheitspflicht und

    Zu derartigen Geheimnissen werden etwa Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldungen und sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte gezählt, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebes maßgeblich bestimmt werden können (vgl.: OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.01.2003 - 14 BS 1/02 -, NVwZ 2003, 629, m. w. N.).
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